Beide Löwen erwarten ihre Gegner als Tabellenführer. Während die U19 den Spitzenplatz gegenüber der Konkurrenz weiter behaupten will, strebt auch die U23 einen neuerlichen Erfolg an.
Beide Spiele in der Stadthalle Östringen finden mit Zuschauern statt - unter Beachtung der 2G+ Regel. Wir bitten um rechtzeitige Anreise. Wer nicht vor Ort ist, kann beide Partien im Livestream bei Sportdeutschland.TV verfolgen.
Wichtige Informationen zu unseren Heimspielen
Die Corona-Pandemie erfordert besondere Maßnahmen. Der Gesundheitsschutz steht dabei im Vordergrund. Wir sind froh, dass wieder Handballheimspiele unter Beteiligung von Zuschauern stattfinden können. Nachfolgend informieren wir nach Abstimmung mit der Stadtverwaltung Östringen und Gemeindeverwaltung Kronau über die Regelungen. Die ausführlichen Hygienebestimmungen sind hier zu finden.
Aktuelle Infos
Corona-Update: Ab jetzt gilt 2G+. Angesichts steigender Infektionszahlen hat die baden-württembergische Landesregierung eine weitere Verschärfung der Corona-Regeln beschlossen und in diesem Zusammenhang die Alarmstufe II ausgerufen.
Was ändert sich in der Alarmstufe II? In der Alarmstufe II gilt die 2G+-Regel. Wie bereits in der Alarmstufe I sind nur Geimpfte und Genesene zutrittsberechtigt – allerdings benötigen sie nun zusätzlich einen zertifizierten negativen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt bei Spiel- bzw. Veranstaltungsbeginn) oder PCR-Test (maximal 48 Stunden alt bei Spiel- bzw. Veranstaltungsbeginn). Ausnahme: Genesen/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben.
- WELCHE STUFE GILT AKTUELL?
Derzeit gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe II (seit 24. November 2021).
2G-Plus-Regel: Nur Geimpfte und Genesen erhalten Zutritt
Zusätzlicher Nachweis eines zertifizierten negativen Antigen-Schnelltests notwendig
In der Alarmstufe II tritt die 2G-Plus-Regel in Kraft. Wie bereits in der Alarmstufe I sind nur Geimpfte und Genesene zutrittsberechtigt – allerdings benötigen sie zusätzlich einen zertifizierten negativen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt bei Spiel- bzw. Veranstaltungsbeginn) oder PCR-Test (maximal 48 Stunden alt bei Spiel- bzw. Veranstaltungsbeginn). Ausgenommen von der Testpflicht sind:Personen mit einer Boosterimpfung (Auffrischungsimpfung)
Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind
Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen.
- Änderungen vorbehalten -